Der Flugbetrieb ist mit Auflagen erlaubt.

Wirkungsbereich: Flugplatz Fürstenfeld & Modellfluggelände (LOGF Süd)
Zeitliche Gültigkeit: bis auf Widerruf
Letztes Update: Sa, 20.03.2021
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Bild: © fotoART by Thommy Weiss, pixelio.de
Es gelten alle von der Bundesregierung veröffentlichten Regeln und Vorschriften, auch wenn sie hier nicht extra aufgeführt sind!
Abstandsregeln einhalten:
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2m Abstand
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in Innenräumen max 1 Person pro 20m2
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max. 1 Person am Turm (20m2-Regel!)
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Maskenpflicht auch im Freien, falls der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (Ein-/Ausräumen, Werkstatt, ...)
Betretung Flugplatz Außenbereich: Nur zur Ausübung des Flugbetriebes erlaubt (Fliegen, Wartung, ...). Gestattet für Clubmitglieder und Personen in Wohngemeinschaft sowie für Fremdpiloten. Bitte vorerst keine Besucher!
Betretung Flugplatz Innenräume: Es gilt Maskenpflicht. Nur für notwendige Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Fliegen (Flugvorbereitung, ...). Nicht zum längeren Aufenthalt! Max. 1 Person pro Raum erlaubt, Maskenpflicht.
Betriebsdienst: wird laut Plan durchgeführt, die Hygiene- und Abstandsregeln sind einzuhalten. Am Turm max. 1 Person!
Fallschirm: derzeit kein Sprungbetrieb
Flugbetrieb: für Clubmitglieder und Fremdpiloten erlaubt
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Alleinflüge ohne Beschränkung
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Schulflüge erlaubt, es gilt Maskenpflicht
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Absetzflüge (Fallschirm) - derzeit nicht
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bei mehreren Personen an Bord Maskenpflicht
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großzügig lüften!
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lt. Verordnung dürfen sich max. 2 Personen pro Sitzreihe im Flugzeug befinden - das ist bei all unseren Flugzeugen gewährleistet
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keine betriebsfremden Personen an Bord
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keine Flüge mit Gästen (Ausnahme: Personen in Wohngemeinschaft)
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Beim Ein- und Ausräumen Abstands- und Hygieneregeln beachten
Hygieneregeln:
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Für die Handhygiene stehen ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung
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gemeinsam genutzte Headsets müssen vor der Weitergabe desinfiziert werden
Kantine: geschlossen, darf bei Bedarf kurzzeitig(!) betreten werden, gleichzeitig ist nur je 1 Person erlaubt, Maskenpflicht. Das Verzehren von Speisen und Getränken ist nur im Freien gestattet.
Registrierungspflicht: Der Flugplatzbetreiber ist verpflichtet, die Kontaktdaten (Name, Anschrift) aller Personen erfassen und für 2 Wochen aufbewahren, die sich länger als 15min am Flugplatz aufhalten. Bei Besuchergruppen (Wohngemeinschaft) genügen die Daten einer repräsentativen Person. Nach den 2 Wochen müssen die gespeicherten Daten vernichtet werden.
Wir wünschen Euch trotz aller Einschränkungen - alles Gute und eine erfolgreiche Saison 2021!
Angaben ohne Gewähr, Irrtum vorbehalten. Es gelten stets die zuletzt von offiziellen Stellen (Regierung, AeroClub,...) verlautbarten Regelungen.
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