Seit einigen Jahren darf Fürstenfeld den Start/Zielpunkt von Auslandsflügen bilden. Innerhalb der EU genügt es, per Funk das Überfliegen der Staatsgrenzen zu melden. Bei Flügen ins Nicht-EU-Ausland ("Drittstaaten") ist folgends zu beachten:
• Verantwortlich für die Anmeldung ist der Pilot (und nicht der Betriebsleiter in Fürstenfeld!!!)
Alternativ können die Formulare auch per e-Mail gesendet werden. Wenn die Polizei zum vereinbarten Zeitpunkt nicht anwesend ist, MUSS bei der Polizeidienststelle telefonisch nachgefragt werden! Entweder wird der Start dann per Telefon freigegeben oder die Polizei vereinbart einen späteren Zeitpunkt für die Kontrolle. Tipp: Legen Sie den Abfertigungstermin ca. 30 min vor die Startzeit, damit genügend Reserve für eine etwaige Rückfrage bleibt. Erscheint trotz rechtzeitiger Meldung kein Organ der Zollbehörde (nicht: Polizei!) am Flugplatz, so darf der Flugplatzhalter den Flug auch ohne Zollkontrolle abfertigen.
Nach der Rückkehr aus dem Nicht-EU-Ausland müssen die einreisenden Personen bis zur erfolgten Personenkontrolle beim Flugzeug bleiben. Auch hier MUSS telefonisch nachgefragt werden, falls die Polizei zum vereinbarten Zeitpunkt nicht erscheint.
Da uns bei Verstößen gegen diese Vorgaben der Entzug der Berechtigung als "Personenkontrollstelle" droht, bitten wir alle Piloten, die obigen Punkte peinlichst genau einzuhalten.
Hier das Zollformular zum Ausfüllen (wahlweise im MS Word oder PDF Format):
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 14. August 2018 um 16:13 Uhr |
Anmeldung
Zoll
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